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Kurzzeitkennzeichen und Überführungsfahrt: So holst du dein neues Auto legal nach Hamm

Du hast ein Auto gekauft und musst es nach Hamm überführen? Hier erfährst du alles über Kurzzeitkennzeichen, Versicherung und was du für die legale Überführungsfahrt brauchst.

Kurzzeitkennzeichen und Überführungsfahrt: So holst du dein neues Auto legal nach Hamm

Du hast endlich dein Traumauto gefunden – vielleicht bei einem Händler in Dortmund, einem Privatverkäufer in Münster oder sogar weiter entfernt? Jetzt steht die Überführung nach Hamm an. Damit du dein neues Fahrzeug legal und sicher nach Hause bringen kannst, brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie du es beantragst, was es kostet und worauf du bei der Überführungsfahrt achten musst.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen (auch Überführungskennzeichen genannt) ist ein temporäres Kennzeichen, das für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands gilt. Es ist an der gelben Kennzeichentafel am rechten Rand erkennbar, auf der das Ablaufdatum vermerkt ist.

Wichtige Merkmale:

  • Gültigkeitsdauer: maximal 5 Tage
  • Kennzeichnung: gelbes Feld mit Ablaufdatum (Tag, Monat, Jahr)
  • Geltungsbereich: Deutschland (nicht im Ausland gültig)
  • Zweck: Überführungs-, Probe- und Vorführfahrten

Das Kurzzeitkennzeichen endet automatisch um 23:59 Uhr am aufgedruckten Datum – auch wenn du es früher beantragen solltest.

Wann brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist in folgenden Situationen die richtige Wahl:

  • Fahrzeugkauf außerhalb von Hamm: Du hast ein Auto gekauft und musst es nach Hamm überführen
  • Probefahrt vor dem Kauf: Du möchtest ein Fahrzeug ausgiebig testen, bevor du es kaufst
  • Vorführung bei TÜV/Dekra: Das Fahrzeug hat keine gültige HU und muss zur Hauptuntersuchung
  • Werkstattfahrt: Das Auto muss zu einer Werkstatt gebracht werden, hat aber keine reguläre Zulassung

Wichtig: Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Bei gravierenden Mängeln (z. B. defekte Bremsen, fehlende Beleuchtung) darfst du auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht fahren.

Kurzzeitkennzeichen in Hamm beantragen: So geht's

Wo beantragst du das Kurzzeitkennzeichen?

In Hamm wendest du dich an die Zulassungsstelle im Stadthaus 3:

Zulassungsstelle Hamm
Stadthaus 3
Caldenhofer Weg 159
59063 Hamm

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch: 7:30 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 7:30 – 17:30 Uhr
  • Freitag: 7:30 – 12:30 Uhr

Tipp: Eine Online-Terminvereinbarung spart Wartezeit. Prüfe auf der Website der Stadt Hamm, ob Termine verfügbar sind.

Welche Unterlagen brauchst du?

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigst du:

  1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  2. Fahrzeugpapiere des zu überführenden Fahrzeugs:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
    • Bei Neufahrzeugen: COC-Papiere (Certificate of Conformity) und Rechnung
  3. Nachweis über gültige HU (Hauptuntersuchung):
    • Entweder HU-Bericht (nicht älter als 2 Monate) oder
    • Zulassungsbescheinigung mit gültiger HU-Plakette
  4. Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer):
    • Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
    • Erhältst du von deiner Kfz-Versicherung (meist innerhalb von Minuten)

Ausnahme bei fehlender HU: Seit 2015 kannst du ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU erhalten, wenn du nachweist, dass du direkt zur Hauptuntersuchung fährst. In diesem Fall ist die Fahrt aber auf die direkte Strecke zur Prüfstelle beschränkt.

Kosten für das Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:

  • Zulassungsstelle Hamm: ca. 13,10 Euro (Verwaltungsgebühr)
  • Kennzeichenschilder: ca. 20–30 Euro (bei Schilderdiensten in Hamm)
  • Kurzzeitversicherung: ca. 30–120 Euro (abhängig von Fahrzeugtyp und Versicherungsanbieter)

Gesamtkosten: etwa 65–165 Euro

Tipp: Schilderdienste befinden sich meist direkt in der Nähe der Zulassungsstelle. Du kannst dort sofort die Kennzeichen prägen lassen, während du auf die Bearbeitung wartest.

Die eVB-Nummer: Versicherung für die Überführung

Ohne Versicherungsschutz kein Kurzzeitkennzeichen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhältst du bei deiner Kfz-Versicherung oder einem Versicherungsanbieter.

So läuft es ab:

  1. Kontaktiere deine Versicherung (telefonisch oder online)
  2. Gib die Fahrzeugdaten an (Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer)
  3. Du erhältst die 7-stellige eVB-Nummer per E-Mail oder SMS
  4. Diese Nummer legst du bei der Zulassungsstelle vor

Wichtig: Die Kurzzeitversicherung gilt nur für die angegebenen 5 Tage. Danach erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Für die reguläre Zulassung in Hamm brauchst du dann eine normale Kfz-Versicherung.

Schritt-für-Schritt: Dein Auto nach Hamm überführen

Vor der Fahrt

  1. Fahrzeugcheck durchführen:

    • Reifenprofil prüfen (mindestens 1,6 mm gesetzlich, besser 3 mm)
    • Beleuchtung testen (Abblendlicht, Bremslicht, Blinker)
    • Flüssigkeitsstände kontrollieren (Öl, Kühlwasser, Scheibenwasser)
    • Bremsen auf Funktion prüfen
  2. Unterlagen mitnehmen:

    • Kurzzeitkennzeichen-Bescheinigung
    • Fahrzeugpapiere
    • Versicherungsbestätigung
    • Bei Privatkauf: KFZ-Kaufvertrag ausgefüllt und unterschrieben
  3. Route planen:

    • Von Dortmund: ca. 30 km über A2, etwa 25 Minuten
    • Von Münster: ca. 40 km über B54/B63, etwa 40 Minuten
    • Von Köln: ca. 120 km über A1/A2, etwa 1,5 Stunden

Während der Fahrt

  • Vorsichtig fahren: Du kennst das Fahrzeug noch nicht – Bremsweg, Beschleunigung und Fahrverhalten können sich von deinem gewohnten Auto unterscheiden
  • Tempolimits beachten: Mit Kurzzeitkennzeichen gelten die normalen Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Direkte Route wählen: Bei Kennzeichen ohne HU darfst du nur direkt zur Prüfstelle fahren
  • Pausen einplanen: Besonders bei längeren Strecken regelmäßig Pause machen

Nach Ankunft in Hamm

  1. Fahrzeug abstellen: Bis zur regulären Zulassung auf privatem Grund (Einfahrt, Garage)
  2. Reguläre Zulassung vorbereiten: Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren
  3. Dauerhafte Versicherung abschließen: Rechtzeitig vor Ablauf des Kurzzeitkennzeichens

Alternative: Ausfuhrkennzeichen für Auslandsfahrten

Wenn du ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Hamm überführen möchtest (z. B. aus den Niederlanden, Belgien oder Polen), reicht das Kurzzeitkennzeichen nicht. In diesem Fall brauchst du ein Ausfuhrkennzeichen (auch Exportkennzeichen genannt).

Unterschiede zum Kurzzeitkennzeichen:

  • Roter Rand statt gelb
  • International gültig
  • Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monate (meist 30 Tage)
  • Höhere Kosten (ca. 100–200 Euro plus Versicherung)

Auch das Ausfuhrkennzeichen beantragst du bei der Zulassungsstelle in Hamm – am besten vor der Fahrt ins Ausland.

Häufige Fehler bei der Überführung vermeiden

Fehler 1: Zu spät beantragen
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Ausstellung. Wenn du es montags für eine Freitagsfahrt beantragst, verschwendest du wertvolle Tage. Besser: Maximal 1–2 Tage vor der geplanten Überführung beantragen.

Fehler 2: Ohne HU auf Umwegen fahren
Bei Fahrzeugen ohne gültige HU ist nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle erlaubt. Wer "Umwege" macht oder das Auto privat nutzt, riskiert Bußgeld und Versicherungsprobleme.

Fehler 3: Versicherungsschutz unterschätzen
Die Kurzzeitversicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Schäden am überführten Fahrzeug sind meist nicht abgedeckt. Prüfe den Versicherungsumfang genau.

Fehler 4: Fahrzeug nicht kontrollieren
Auch mit Kurzzeitkennzeichen haftest du bei Unfällen durch technische Mängel. Ein kurzer Check vor der Fahrt kann viel Ärger ersparen.

Reguläre Zulassung in Hamm nach der Überführung

Nach der erfolgreichen Überführung steht die reguläre Zulassung an. Dafür brauchst du:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültige HU (Hauptuntersuchung)
  • eVB-Nummer für die Dauerzulassung
  • Personalausweis
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Wunschkennzeichen (optional, vorher online reservieren)

Die Zulassungsstelle Hamm vergibt Kennzeichen mit den Kürzeln HAM (Stadt Hamm) und UN (Altkreis Unna, teilweise noch im Umlauf).

Kosten für die Erstzulassung:

  • Zulassung: ca. 26,50 Euro
  • Kennzeichen: ca. 20–30 Euro
  • Wunschkennzeichen-Reservierung: 10,20 Euro (optional)

Lokale Tipps für Hamm

Schilderdienste in Zulassungsstellen-Nähe:

Mehrere Schilderdienste befinden sich am Caldenhofer Weg und in der näheren Umgebung. Sie prägen dir die Kennzeichen innerhalb von Minuten.

Parken bei der Zulassungsstelle:

Direkt am Stadthaus 3 gibt es ausreichend Parkplätze. Wenn du mit dem überführten Fahrzeug vorfahren möchtest (z. B. für die direkte Zulassung), ist das problemlos möglich.

Prüfstellen in Hamm:

Für die Hauptuntersuchung bei fehlender HU findest du in Hamm mehrere Prüfstellen:

  • TÜV Nord (mehrere Standorte)
  • DEKRA (Hafenstraße)
  • GTÜ-Partner

Kurzzeitkennzeichen vs. rote Kennzeichen: Was ist der Unterschied?

Rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen) sind Dauerkennzeichen für gewerbliche Zwecke. Sie werden nur an Autohändler, Werkstätten und Prüfer vergeben und können für beliebig viele Fahrzeuge genutzt werden.

Als Privatperson hast du keinen Zugang zu roten Kennzeichen. Für deine Überführung ist das Kurzzeitkennzeichen die einzige legale Option.

Checkliste: Überführungsfahrt nach Hamm

Eine Woche vorher:

  • Kaufvertrag abschließen
  • Fahrzeugpapiere prüfen (HU-Datum!)
  • Kurzzeitversicherung anfragen (eVB-Nummer anfordern)

1–2 Tage vorher:

  • Termin bei Zulassungsstelle Hamm vereinbaren (falls möglich)
  • Unterlagen zusammenstellen
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen
  • Kennzeichen prägen lassen

Am Überführungstag:

  • Fahrzeug-Check (Reifen, Licht, Flüssigkeiten, Bremsen)
  • Alle Unterlagen einpacken
  • Route planen (bei fehlendem HU: direkt zur Prüfstelle)
  • Vorsichtig und vorausschauend fahren

Nach Ankunft:

  • Reguläre Zulassung vorbereiten
  • Dauerhafte Kfz-Versicherung abschließen
  • Termin für Zulassung vereinbaren

Fazit: Mit dem Kurzzeitkennzeichen sicher nach Hamm

Die Überführung eines Fahrzeugs nach Hamm ist mit dem Kurzzeitkennzeichen unkompliziert und legal möglich. Die wichtigsten Punkte:

  • Rechtzeitig beantragen: 1–2 Tage vor der Fahrt
  • Vollständige Unterlagen: Personalausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis, eVB-Nummer
  • Fahrzeug prüfen: Verkehrssicherheit ist Pflicht
  • Vorsichtig fahren: Du kennst das Fahrzeug noch nicht
  • Fristen beachten: Nach 5 Tagen erlischt das Kennzeichen automatisch

Mit der richtigen Vorbereitung holst du dein neues Auto sicher und stressfrei nach Hamm – und kannst dich schon bald über dein neues Fahrzeug mit HAM-Kennzeichen freuen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Nein, in Hamm musst du persönlich zur Zulassungsstelle. Die eVB-Nummer kannst du zwar online bei deiner Versicherung anfordern, aber die Ausgabe des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur vor Ort.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen mehrere Fahrzeuge überführen?

Nein, das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden. Es gilt nur für das eine Fahrzeug, dessen Fahrgestellnummer in den Papieren eingetragen ist. Für jedes weitere Fahrzeug brauchst du ein neues Kurzzeitkennzeichen.

Was passiert, wenn die HU während der 5 Tage abläuft?

Das ist kein Problem, solange die HU bei Beantragung des Kurzzeitkennzeichens noch gültig war. Die 5 Tage des Kurzzeitkennzeichens sind unabhängig vom HU-Datum.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein, das deutsche Kurzzeitkennzeichen gilt nur innerhalb Deutschlands. Für Auslandsfahrten benötigst du ein Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) mit rotem Rand.

Wie lange dauert die Beantragung bei der Zulassungsstelle?

Mit Termin und vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung meist 15–30 Minuten. Ohne Termin kann die Wartezeit deutlich länger sein, besonders zu Stoßzeiten (montags, vor Feiertagen).

Brauche ich für die Überführung einen Führerschein?

Ja, natürlich. Du benötigst einen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse (meist Klasse B für Pkw). Außerdem musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Was kostet es, wenn ich ohne Kurzzeitkennzeichen fahre?

Das Fahren ohne gültige Zulassung ist eine Straftat (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz). Es drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz – bei einem Unfall bleibst du auf allen Kosten sitzen.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern?

Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der 5 Tage musst du ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen oder das Fahrzeug regulär zulassen.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch nachts?

Ja, das Kurzzeitkennzeichen gilt rund um die Uhr bis 23:59 Uhr des aufgedruckten Ablaufdatums. Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen.

Was mache ich mit dem Kurzzeitkennzeichen nach der Überführung?

Du kannst die Kennzeichen behalten oder entsorgen. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich. Die Zulassungsstelle erfasst das Ablaufdatum automatisch, danach ist das Kennzeichen ungültig.