Führerschein-Umtausch 2027: Wer bis zum 19. Januar handeln muss und wie der Umtausch in Hamm abläuft
Ab 19. Januar 2027 drohen Bußgelder: Bestimmte Jahrgänge müssen ihren alten Führerschein umtauschen. Alle Infos zu Fristen, Ablauf und Anlaufstellen in Hamm.
Führerschein-Umtausch 2027: Wer bis zum 19. Januar handeln muss und wie der Umtausch in Hamm abläuft
Der Stichtag rückt näher: Am 19. Januar 2027 endet die Umtauschfrist für eine große Gruppe von Führerschein-Inhabern in Deutschland. Wer bis dahin seinen alten Papier- oder Kartenführerschein nicht gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht hat, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. In diesem Ratgeber erfährst du, ob du betroffen bist, wie der Umtausch in Hamm konkret abläuft und was du beachten musst.
Warum müssen Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?
Die EU hat beschlossen, alle Führerscheine in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Ziel ist es, Fälschungen zu erschweren und die Dokumente EU-weit besser lesbar zu machen. Bis 2033 müssen daher alle in Deutschland ausgestellten Führerscheine – egal ob rosa Papierlappen oder ältere Plastikkarten – gegen den aktuellen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgetauscht werden.
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr, um einen Ansturm auf die Führerscheinstellen zu vermeiden.
Wer muss bis zum 19. Januar 2027 umtauschen?
Die Frist am 19. Januar 2027 betrifft zwei Gruppen:
1. Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998)
Alle Führerschein-Inhaber mit Geburtsjahr 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.
2. Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999)
Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden – unabhängig vom Geburtsjahr.
Wichtig: Wer seinen Führerschein nach dem 19. Januar 2013 erhalten hat, ist noch nicht betroffen. Diese Dokumente haben bereits das EU-Format und müssen erst ab 2033 erneuert werden.
Übersicht: Alle Umtauschfristen im Überblick
Für alle anderen Jahrgänge gelten gestaffelte Fristen:
Papierführerscheine (nach Geburtsjahr):
- Vor 1953: 19. Januar 2033
- 1953–1958: 19. Januar 2022 (bereits abgelaufen)
- 1959–1964: 19. Januar 2027 ← Diese Frist steht bevor!
- 1965–1970: 19. Januar 2028
- Ab 1971: 19. Januar 2029
Kartenführerscheine (nach Ausstellungsjahr):
- 1999–2001: 19. Januar 2026
- 2002–2004: 19. Januar 2027 ← Diese Frist steht bevor!
- 2005–2007: 19. Januar 2028
- 2008–2010: 19. Januar 2029
- 2011: 19. Januar 2030
- 2012–18.1.2013: 19. Januar 2027 ← Diese Frist steht bevor!
So läuft der Führerschein-Umtausch in Hamm ab
Zuständige Stelle in Hamm
In Hamm ist die Straßenverkehrsbehörde im Stadthaus 2 für den Führerschein-Umtausch zuständig:
Straßenverkehrsbehörde Hamm
Stadthaus 2
Caldenhofer Weg 159
59063 Hamm
Telefon: 02381 17-0
Terminvereinbarung
Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage empfiehlt sich eine rechtzeitige Terminvereinbarung. Du kannst telefonisch oder online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Hamm einen Termin buchen. Plane mindestens 4–6 Wochen Vorlauf ein, da die Bearbeitungszeiten zum Fristende länger werden können.
Benötigte Unterlagen
Zum Umtausch-Termin solltest du folgende Dokumente mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass (im Original)
- Aktueller Führerschein (Original)
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate)
- Ggf. Karteikartenabschrift (nur bei Umzug aus anderer Stadt nötig – die Behörde kann diese meist elektronisch anfordern)
Hinweis: Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich. Es handelt sich lediglich um einen administrativen Umtausch.
Kosten
Der Umtausch kostet in Hamm rund 25 Euro (Verwaltungsgebühr gemäß Gebührenverordnung). Die Gebühr ist vor Ort zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung dauert es in der Regel 3–4 Wochen, bis der neue Führerschein bei der Behörde eintrifft. Du erhältst eine Benachrichtigung und kannst das Dokument dann abholen. In der Zwischenzeit darfst du mit deinem alten Führerschein weiterfahren.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wer nach dem 19. Januar 2027 mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Führerschein bleibt zwar grundsätzlich gültig, aber bei Kontrollen im In- und Ausland kann es zu Problemen kommen – insbesondere bei Mietwagen oder Versicherungsfällen.
Tipp: Kümmere dich frühzeitig um den Umtausch, vor allem wenn du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist oder regelmäßig ins Ausland fährst.
Besonderheiten für Berufskraftfahrer und Senioren
LKW- und Bus-Führerscheine
Berufskraftfahrer mit den Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E müssen ihre Führerscheine ohnehin alle fünf Jahre verlängern lassen – inklusive ärztlicher und augenärztlicher Untersuchung. Für sie gelten die Umtauschfristen parallel, aber die regelmäßige Verlängerungspflicht bleibt bestehen.
Ältere Fahrer (ab 65 Jahren)
Für Inhaber von PKW-Führerscheinen (Klasse B) gibt es in Deutschland keine Altersbegrenzung und keine verpflichtenden Gesundheitschecks. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss dann lediglich administrativ (ohne Prüfung) verlängert werden.
Checkliste: So vergisst du den Umtausch nicht
- Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr prüfen: Bin ich bis 19.1.2027 betroffen?
- Termin bei der Straßenverkehrsbehörde Hamm vereinbaren (mind. 4–6 Wochen vorher)
- Biometrisches Passfoto anfertigen lassen
- Personalausweis und alten Führerschein bereitlegen
- 25 Euro Gebühr einplanen
- Nach 3–4 Wochen Benachrichtigung abwarten und neuen Führerschein abholen
Umtausch im Ausland oder bei Umzug
Wenn du deinen Wohnsitz in Hamm hast, aber dein Führerschein in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, ist trotzdem die Hammer Straßenverkehrsbehörde für dich zuständig. Bei Umzug aus dem Ausland oder wenn dein Führerschein im Ausland ausgestellt wurde, können Sonderregelungen gelten – erkundige dich vorab telefonisch.
Mobilität in Hamm: Führerschein und Fahrzeug im Blick behalten
Ein gültiger Führerschein ist die Grundlage für deine Mobilität – ob für den täglichen Weg zur Arbeit ins Ruhrgebiet, Einkaufsfahrten in die Hammer Innenstadt oder Ausflüge ins Münsterland. Wenn du parallel zum Führerschein-Umtausch überlegst, dein Fahrzeug zu wechseln, findest du auf dem Hammer Automarkt eine große Auswahl an Gebrauchtwagen von lokalen Händlern und Privatanbietern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich für den Umtausch erneut eine Fahrprüfung ablegen?
Nein. Der Führerschein-Umtausch ist ein rein administrativer Vorgang. Es findet weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung statt. Deine erworbenen Fahrerlaubnisklassen bleiben unverändert bestehen.
Kann ich den Umtausch auch online beantragen?
In vielen Städten ist eine Online-Terminvereinbarung möglich, der Antrag selbst muss aber in der Regel persönlich gestellt werden, da biometrische Daten erfasst werden. Erkundige dich vorab auf der Website der Stadt Hamm nach aktuellen Online-Angeboten.
Was passiert mit meinem alten Führerschein?
Dein alter Führerschein wird von der Behörde eingezogen und entwertet. Du erhältst ihn nicht zurück. Falls du ihn aus sentimentalen Gründen behalten möchtest, kannst du bei der Behörde nachfragen – in der Regel ist dies aber nicht möglich.
Gilt mein neuer EU-Führerschein unbegrenzt?
Nein. Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Die Verlängerung ist aber rein administrativ – es ist keine erneute Prüfung nötig (außer bei LKW/Bus-Klassen).
Ich habe meinen Führerschein verloren – muss ich trotzdem bis 2027 umtauschen?
Wenn du deinen Führerschein neu beantragst (z. B. nach Verlust), erhältst du automatisch den neuen EU-Führerschein. Du bist dann von der Umtauschfrist nicht mehr betroffen.
Kann ich auch in einer anderen Stadt umtauschen?
Nein. Zuständig ist immer die Führerscheinstelle deines aktuellen Wohnsitzes. Wenn du in Hamm gemeldet bist, musst du den Umtausch in Hamm vornehmen.
Was ist, wenn ich die Frist aus gesundheitlichen Gründen verpasse?
Bei nachweislich schwerwiegenden Gründen (z. B. längerer Krankenhausaufenthalt) kann die Behörde kulant sein. Nimm in diesem Fall frühzeitig Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde auf und lege entsprechende Nachweise vor.
Brauche ich für den Umtausch eine Sehtestbescheinigung?
Nein. Ein Sehtest ist nur beim Ersterwerb des Führerscheins erforderlich, nicht beim Umtausch.
Fazit: Der Führerschein-Umtausch bis zum 19. Januar 2027 betrifft in Hamm viele Autofahrer. Mit rechtzeitiger Terminvereinbarung und den richtigen Unterlagen ist der Vorgang unkompliziert und in wenigen Wochen erledigt. Warte nicht bis zur letzten Minute – so vermeidest du Stress, lange Wartezeiten und mögliche Bußgelder.
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